DAS SIND WIR
Musikhaus Schreiber
Inhaber: Stefan Schreiber
Nach meiner Ausbildung zum Musikalienhändler übernahm ich meinen Ausbildungsbetrieb.
Übernahme: 01.01.1984
1984: Musikgeschäft mit einem Vollsortiment und einer Musikschule (bis 2010)
1990: zusätzlicher Service: Tontechnik - Livekonzerte und professionelle Touren Betreuung von DJ Veranstaltungen.
Seit 2010 biete ich überwiegend Tagungstechnik, mit dem Schwerpunkt Ton- und Bildtechnik an.
Geringe Fixkosten ermöglichen ein interessantes Preis- Leistungsverhältnis.
Ein motiviertes Team aus Produktspezialisten,
professionelles Equipment,
Flexibilität, sind nur einige Parameter die wir Ihnen bieten.
Kundenzufriedenheit steht für uns an erster Stelle. Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Aufträge nehmen wir nur den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir ihm nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Fax oder per E Mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach Auftragsbestätigung.
Der Umgang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen im Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.
3. Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen. Uns erteilte Informationen werden vertraulich behandelt, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. Uns übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben.
4. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen.
Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht und Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen, Materialisten und Angaben über die Internetverbindungen sowie die Kontaktdaten der Telefongesellschaft (letztere Angabe betrifft die Videokonferenzen)
Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteillung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Ersatzzeiten.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist unser Auftragsgeber verpflichtet die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (§ 6BGV A1) durchzuführen, für Schäden die darauf beruhen dass unser Auftraggeber diese Verpflichtungen verletzt, haften wir nicht.
Übernimmt der Unternehmer Aufträge, deren Durchführung zeitlich und örtlich mit Aufträgen, anderer Unternehmer zusammenfällt, so ist er verpflichtet, sich mit den anderen Unternehmer abzustimmen, soweit dies zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist.
5. Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere Vereinbarungen nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit. un Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort zur Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig zu informieren.
6. Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. Dies entbindet uns nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
7. Unsere Vergütung richtet sich nach der beiliegenden Vergütungsliste bzw. dem beiliegenden Honorarrahmen sowie der gültigen Preisliste.
Wir verpflichten uns unserer Rechnung einen Leistungsnachweis beizufügen. Widerspricht der Auftraggeber dem Inhalt des Leistungsnachweises nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dessen Zugang, trifft ihm die Beweislast, dass unsere(Teil-) Leistungen nicht erbracht worden sind.
Wir behalten uns vor, nach Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu erteilen, ebenfalls unter Beifügung eines Nachweises der erbrachten Teilleistungen.
8. Wir verpflichten uns, unsere Leistungen soweit wie möglich durch eine Haftpflichtversicherung zu versichern und versichert zu halten.
Wir haften nicht für Vermögensschäden und / oder entgangenen Gewinn, die über der Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung hinaus geht. Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind.
Für den Fall, dass wir von aus nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind, ist unserer Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind - soweit rechtlich möglich - für den Fall ausgeschlossen.
9. Stornogebühren
60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Gesamtsumme abzüglich der Transportkosten
40 Tage vor der Veranstaltung: 60 % der Gesamtsumme abzüglich der Transportkosten
30 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Gesamtsumme abzüglich der Transportkosten
20 Tage vor der Veranstaltung: 70 % der Gesamtsumme abzüglich der Transportkosten
15 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der Gesamtsumme abzüglich der Transportkosten
10 Tage vor der Veranstaltung: 90 % der Gesamtsumme abzüglich der Transportkosten
07 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Gesamtsumme abzüglich der Transportkosten